Das musst du zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren wissen.
Bereits zum 01. Dezember 2021 trat ein Gesetz in Kraft, das die Kabelgebühren aus den Nebenkosten der Wohnungsmiete gestrichen hat. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Für Mieter bedeutet das: spätestens ab 01. Juli 2024 kann die Art des Fernsehempfangs freigewählt werden, auch wenn ein Kabel-TV-Anschluss vorhanden ist.
Dann ist niemand mehr gezwungen, einen vorhandenen Kabel-Anschluss zu nutzen bzw. zu bezahlen. Dann man den TV-Empfang auf Satellit umstellen, oder DVB-T nutzen. Auch der Fernsehempfang per Smart-TV über den Internet-Anschuss ist dann möglich. Ohne weitere Kosten für den nicht genutzten Kabel-Anschluss.
Was ist das Nebenkostenprivileg?
Das Nebenkostenprivileg im Zusammenhang mit TV-Kabelgebühren bezieht sich auf die Möglichkeit, dass Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen dürfen. Dieses Privileg gilt in Deutschland und ist in einigen Mietverträgen verankert.
Gemäß dem Nebenkostenprivileg können Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss, der Fernsehen und möglicherweise auch Breitband-Internet bereitstellt, auf die Mieter umlegen. Dies bedeutet, dass die Mieter monatlich eine zusätzliche Gebühr zur Miete zahlen, um die Kosten für den Kabelanschluss zu decken.
Die Umlage der Kabelgebühren als Nebenkosten ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Zum einen muss der Kabelanschluss tatsächlich vorhanden und nutzbar sein. Darüber hinaus müssen die Kosten klar und nachvollziehbar auf die Mieter umgelegt werden, beispielsweise durch eine gesonderte Position in der Nebenkostenabrechnung.
Dieses Nebenkostenprivileg gibt übrigens nicht nur für den TV-Empfang, auch bei im Haus oder Mietwohnung vorhandenen Internet- und Telefonanschlüssen kann es angewendet werden.
Inzwischen ist das Nebenkostenprivileg für Kabel-TV völlig aus der Zeit gefallen. Als es vor 40 Jahren eingeführt wurde, war Helmut Kohl Bundeskanzler. Kohl (CDU) war so vom analogen Kabel-Anschluss „begeistert“, dass er dafür den bereits 1981 geplanten Glasfaserausbau auf Eis legte. Der flächendeckende Ausbau mit Kupferkabel wurde beschlossen und in Angriff genommen. Ein folgenschwerer Fehler, unter dem die Digitalisierung Deutschlands noch heute leidet.
Auch beim TV-Empfang hat sich die Welt weitergedreht. Inzwischen ist die Fernsehübertragung komplett digital und es gibt viele Verbreitungswege parallel, über Satelliten, über DVB-T, über Kabel und über das Internet.
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Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
Viele TV Nutzer sind derzeit benachteiligt, weil sie über ihre Nebenkostenabrechnung den Kabel-TV-Anschluss „zwangsweise“ zahlen müssen, obwohl sie diesen vielleicht gar nicht nutzen. Oder sie haben nur wenig Anreiz, ihren Empfangsweg für Fernsehen zu ändern, da sie ja sowieso für den vorhandenen Kabel-Anschluss zahlen müssen. Das ändert sich nun.
Am 30. Juni 2024 endet die Übergangfrist für das bereits 01. Dezember 2021 in Kraft getretene novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG). Spätestens ab dem 01. Juli 2024 steht dann jedem die freie Wahl des TV-Empfangsweges offen. Ebenso wie beim Bezug von Strom und Gas und bei der Wahl des Internets oder Mobilfunk-Anbieters, hat dann auch jeder die Möglichkeit zu entscheiden, ob er sein Fernsehprogramm über Kabel-TV oder über andere Wege empfangen möchte.
Ein vorhandener Internet-Anschluss über Kabel kann auch weiterhin genutzt werden. Das ist in der Regel getrennt vom Kabel-TV-Vertrag. Technisch wird dies über eine entsprechende Filterdose gelöst.
Übrigens: Der haushaltsabhängige Rundfunkbeitrag (früher GEZ) ist von der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs nicht betroffen. Der ist auch weiterhin fällig, unabhängig vom genutzten Übertragungsweg.
Welche Auswirkungen sind zu erwarten?
Für viele wird es günstiger. Wer bereits eine Sat-Antenne nutzt oder über Smart-TV fernsieht, der ist künftig nicht mehr gezwungen, praktisch doppelt zu zahlen. Die Kosten für den nicht genutzten Kabel-Anschluss fallen weg. Nutzer, die bislang noch den Kabel-TV-Anschluss genutzt haben, weil sie für diesen sowieso zahlen mussten, können nun überlegen, welche andere Option es gibt, mit der sie vielleicht besser TV-Empfang realisieren können. Die Installation einer Sat Flachantenne auf dem Balkon ist in der Regel kein Problem.
Für Nutzer, die auch weiterhin TV-Programm per Kabel-Anschluss nutzen möchten, könnte es teurer werden, da die Kabelnetzbetreiber versuchen werden, die Kosten auf die verbliebenen Nutzer zu verteilen. Von der bisherigen Lizenz zum Gelddrucken und den so garantierten Gewinnen, weil Mieter über die Nebenkosten gezwungen waren, für den Kabel-Anschluss zu zahlen, möchten sich die Kabelnetzbetreiber nur ungern trennen. Man geht von einer Preiserhöhung von 2 bis 3 Euro pro Monat für die Kabelgebühren aus.
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, für den stellt sich es etwas komplizierter dar. Hier ist man als Wohnungseigentümer wie immer von den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft abhängig. Die Eigentümergemeinschaft muss per Beschluss das bestehende Sonderkündigungsrecht zum 31. Juni 2024 nutzen und die laufenden Mehrnutzerverträge beenden. Wird dies versäumt oder kommt der Beschluss nicht zustande, laufen die Kabel-Anschluss-Verträge weiter. Die Kosten für den Kabel-Anschluss müssen dann weiterhin über das Hausgeld bezahlt werden. An etwaige Mieter können die Wohnungseigentümer diese Kosten für den TV-Empfang aber nicht mehr über die Nebenkosten weiterreichen.
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